Eigenbaukäfig bei AX-Tourenwagen

Das ist weiterhin erlaubt!

Da es doch einige Irritation zum Thema Eigenbauvorschriften bei Autocross Tourenwagen gegeben hat, hier nochmal eine Erläuterung.

Das ist weiterhin erlaubt:
Sofern für ein Fahrzeug ein Technisches Dokument (z.B. auch ein alter entwerteter Fahrzeugbrief/Schein) besteht welches vor 2023 ausgestellt ist oder das Erstzulassungsdatum nachweislich vor 2023 liegt kann weiterhin für den DMSB-Bereich gemäß den Eigenbaubestimmungen eine Überrollvorrichtung verbaut sein.
Der Entfall der Eigenbaubestimmungen ist nur gegeben, wenn vor 2023 kein Technisches Dokument für das Fahrzeug bestand. Somit dürfte dies zunächst kaum zu Einschränkungen beim Aufbau von Autocross Tourenwagen der Divisionen 2 und 3 führen.

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